Benutzerordnung für Tragschrauber am Flugplatz Rothenburg o.d.Tauber (EDFR)        

 

1. Der Flugplatz Rothenburg o. d. Tauber (EDFR) ist für Tragschrauber während der offiziellen Platz Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag 10:00 LT bis 12:00 LT und 14:00 LT bis SS/19:00 LT nutzbar. Außerhalb dieser Zeiten gelten die allgemeinen PPR Regelungen an Flugplätzen mit der zusätzlichen Einschränkung, dass keine Platzrunden geflogen werden dürfen, sowie eine Mindestflugzeit von 30 Minuten zwi-

schen Start und Landung, unabhängig davon ob ein Flugleiter am Platz ist oder nicht.

 

2. Für alle Tragschrauber gilt eine Mittagspause an allen Tagen von 12:00 LT bis 14:00 LT. Es dürfen keine Starts und Landungen in dieser Zeit durchgeführt werden.  

 

3. An Sonn- und Feiertagen gelten die allgemeinen PPR Regelungen an Flugplätzen sowie ein generelles Platzrunden Verbot für alle Tragschrauber, sowie eine Mindestflugzeit von 30 Minuten zwischen Start und Landung.

 

4. Um den Fluglärm zu minimieren sind die veröffentlichten An- und Abflugstrecken über den Gegenanflug, sowie die UL-Platzrunde genauestens einzuhalten. Weitere lärmreduzierende Maßnahmen sind, sofern möglich, durchzuführen (z.B. Gas reduzieren nach dem Abheben). Es ist zwingend vorgeschrieben keinerlei

Ortschaften, bebaute Flächen irgendwelcher Art, sowie Menschenansammlungen zu überfliegen.

 

5. Eine Start- und Landegenehmigung nach der allgemeinen PPR Regelung an Flugplätzen gilt für Vereinsmitglieder des ACR, im Rahmen der Benutzerordnung für Tragschrauber, generell als erteilt.

 

6. Ausnahmen von diesen Regelungen können, nach vorheriger Absprache mit der Vorstandschaft, in Einzelfällen wie z.B erste Soloflüge eingeräumt werden.       

Um strikte Einhaltung dieser Regelungen wird zum Wohl des Gesamtvereins dringend gebeten!

 

Die Vorstandschaft ACR

 

 

Rothenburg ob der Tauber 10.Juli 2018